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   OLG Jena, 10.11.2009 - 5 U 31/09   

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https://dejure.org/2009,11368
OLG Jena, 10.11.2009 - 5 U 31/09 (https://dejure.org/2009,11368)
OLG Jena, Entscheidung vom 10.11.2009 - 5 U 31/09 (https://dejure.org/2009,11368)
OLG Jena, Entscheidung vom 10. November 2009 - 5 U 31/09 (https://dejure.org/2009,11368)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    Verkehrssicherungspflicht, Strohballen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrssicherungspflicht eines Landwirtschaftlichen Betriebes im Zusammenhang mit der Unterhaltung eines Strohlagers neben einem nicht öffentlichen Feldweg bzgl. der Nutzung des Strohlagers als "Toilette"

  • beck.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Haftungsrecht: Kein Schadenersatz bei unbefugtem Betreten eines Privatgrundstücks

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Notdurft auf fremden Privatgrundstück - Kein Schadensersatz bei Unfall durch herabfallenden Strohballen - Keine Schutzmaßnahmen für Personen, die unbefugt das Grundstück betreten, erforderlich

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Kurioses: Vorsicht beim Verrichten der Notdurft

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.02.2006 - III ZR 159/05

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei Organleihe

    Auszug aus OLG Jena, 10.11.2009 - 5 U 31/09
    Danach hat der, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenlage gleich welcher Art für Dritte schafft oder andauern lässt, z.B. durch Eröffnung eines Verkehrs, Errichtung einer Anlage oder Übernahme einer Tätigkeit, die mit Gefahren für Rechtsgüter Dritter verbunden sein können, Rücksicht auf deren Gefährdung zu nehmen und deshalb die allgemeine Rechtspflicht, diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die zumutbar sind, um Schädigungen Dritter möglichst zu verhindern (so z.B. BGH, Versicherungsrecht 2006, 803).

    Bei der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 02.02.2006 (VersR 2006, 803) handelte es sich um die Frage des Umfangs der Verkehrssicherungspflicht auf einer öffentlichen Straße, an welcher zuvor Bauarbeiten vorgenommen worden waren.

  • BGH, 19.02.1991 - VI ZR 171/90

    Kosten von Besuchen naher Angehöriger bei stationärem Krankenhausaufenthalt des

    Auszug aus OLG Jena, 10.11.2009 - 5 U 31/09
    Der Beklagte übersieht dabei aber, dass es sich bei der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 19.02.1991 (Az.: VI ZR 171/90) um die Frage der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht gegenüber einem auf einem unbebauten Baugrundstück innerorts spielenden Kind handelte, also nicht um die Frage des Umfangs der Verkehrssicherungspflicht gegenüber einem sich unbefugt auf einem Grundstück im landwirtschaftlichen Bereich außerhalb geschlossener Ortschaften aufhaltenden Erwachsenen.
  • OLG Saarbrücken, 31.01.2018 - 5 U 25/17

    Haushalt-Glasversicherung: Versicherungsschutz für Gebäudeverglasung nach

    Nach allgemeinen Grundsätzen besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Sachversicherung nur für solche Versicherungsfälle, die während des versicherten Zeitraumes eingetreten sind (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 1957 - II ZR 176/56, VersR 1957, 781; Senat, Urteil vom 18. Januar 2012 - 5 U 31/09-11; Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 1 VVG Rn. 166).

    Für die Bestimmung des Versicherungsfalles ist entscheidend, welches Ereignis der Versicherer im Vertrag zum "maßgebenden Gefahrereignis" bestimmt hat (BGH, Urteil vom 14. November 1957 - II ZR 176/56, VersR 1957, 781; Senat, Urteil vom 18. Januar 2012 - 5 U 31/09-11).

    Dass dieses - punktuelle - Ereignis ("Zerbrechen") in den versicherten Zeitraum eines für sie bestehenden Versicherungsschutzes fällt, hätte nach allgemeinen Grundsätzen die Klägerin beweisen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 1967 - II ZR 217/64, VersR 1967, 769; Senat, Urteil vom 18. Januar 2012 - 5 U 31/09-11).

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